Häufig Gestellte Fragen
FAQ
Fundierte Antworten auf Fragen rund um Steuerstreitigkeiten, Prüfungen und Rückforderungen.
Wann sollte ich rechtliche Vertretung im Steuerrecht suchen?
Sobald Sie einen Steuerbescheid angefochten, eine Betriebsprüfung angekündigt oder eine Rückerstattung erwartet haben, empfiehlt sich fachkundige Unterstützung, um Fristen einzuhalten und Ihre Rechte zu wahren.
Wie gestaltet sich der Ablauf einer Betriebsprüfung?
Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, begleiten Sie durch die Prüfungsphase und vertreten Ihre Interessen in der Kommunikation mit den Steuerbehörden.
Welche Unterlagen werden für eine Rückforderungsprüfung benötigt?
Unser Team analysiert Ihren Fall sorgfältig und erstellt eine Strategie, die auf den spezifischen Umständen Ihrer Steuerangelegenheit basiert. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Behörden, bereiten alle Unterlagen vor und vertreten Ihre Interessen in jedem Verfahrensschritt.
Wie läuft ein Steuerprüfungsverfahren ab?
Eine Steuerprüfung beginnt mit einer formellen Ankündigung durch das Finanzamt. Wir prüfen die Anordnung, bereiten die erforderlichen Dokumente vor und begleiten Sie während der Betriebsprüfung. Ziel ist es, Unklarheiten zu klären und überflüssige Nachforderungen zu verhindern.
Kann ich nachträglich eine rechtliche Vertretung beauftragen?
Ja. Sie können uns auch im laufenden Verfahren hinzuziehen. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, werten bereits erbetene Auskünfte aus und stärken Ihre Position durch gezielte Stellungnahmen und Einsprachen.
Welche Unterlagen werden für eine Klage benötigt?
Grundsätzlich benötigen wir alle relevanten Bescheide, Schriftwechsel mit der Steuerbehörde und Belege zu den strittigen Punkten. Je detaillierter die Dokumentation, desto fundierter lässt sich Ihre Verteidigung aufbauen.
Wie lange dauert ein Einspracheverfahren?
Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls und Auslastung der Behörde. In der Regel können erste Reaktionen innerhalb von drei bis sechs Monaten erwartet werden. Wir informieren Sie fortlaufend über den Bearbeitungsstand.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Vergütung orientiert sich am Aufwand und lässt sich oft pauschal für bestimmte Verfahrensabschnitte vereinbaren. Vorab erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht, damit Sie die anfallenden Gebühren klar abschätzen können.
Kann Velmera bei internationalen Sachverhalten unterstützen?
Ja. Wir arbeiten mit einem Netzwerk von spezialisierten Partnern in relevanten Ländern zusammen und koordinieren alle grenzüberschreitenden Anfragen mit Blick auf Doppelbesteuerungsabkommen.
Was passiert, wenn das Finanzamt zu Unrecht eine Nachforderung erhebt?
In einem solchen Fall legen wir Einsprache ein und prüfen parallel eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Beträge. Ziel ist es, Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.
Welche Erfolgsaussichten habe ich bei einer Klage?
Jeder Fall ist individuell. Durch sorgfältige Analyse und präzise Beweiserhebung erhöhen wir die Chancen auf eine positive Entscheidung. Absolute Zusagen sind jedoch nicht möglich.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Steuererstattung beantragen möchte?
Senden Sie uns alle relevanten Bescheide und Belege. Wir prüfen Ihre Ansprüche, reichen die notwendigen Anträge ein und überwachen den gesamten Ablauf bis zur Auszahlung.
Bietet Velmera auch telefonische Erstberatung an?
Ja. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Ausgangssituation und erläutern Ihnen mögliche Vorgehensweisen. Eine Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter +41763143275 möglich.
Welche Qualifikationen haben die Berater bei Velmera?
Unsere Experten verfügen über juristische und steuerliche Ausbildungen sowie langjährige Erfahrung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Sie agieren stets gemäß aktuellen Vorschriften.